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Alle Jahre wieder – Die Weihnachtspost

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Draußen wird es kalt, mancherorts sind schon die ersten Schneeflocken gefallen und mittlerweile haben die Lebkuchen und Schokoweihnachtsmänner in den Supermärkten ihre Daseinsberechtigung. Weihnachten steht vor der Tür – und irgendwie kommt das jedes Jahr wieder überraschend. Also schnell noch das Büro weihnachtlich dekorieren, einen Glühweinumtrunk mit den Kollegen organisieren und, ach ja, die Weihnachtspost für die Geschäftspartner….

Die Grußkarten unter Geschäftspartnern gehören zu Weihnachten wie der Plätzchenduft. Für viele gehört es jedoch nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen, sich darum zu kümmern. Per Post oder per E-Mail, handschriftlich oder gedruckt, Massenanschreiben oder individueller Text, mit Geschenk oder ohne – Fragen über Fragen. Erfahren Sie hier alles über die Dos und Don’ts der Weihnachtspost.

Nehmen Sie es persönlich!
Was im Berufsalltag selten ein guter Ratschlag ist, trifft auf die Weihnachtspost umso mehr zu. Der Gruß zum Ende des Jahres ist ein Ausdruck des Dankes und der Verbundenheit zwischen Geschäftspartner. Da darf es ruhig persönlich zugehen. Ein individueller Text – zumindest für die wichtigsten Kunden – ist besser als ein massenkompatibles Anschreiben. Ist ihre Karte mit Weihnachtswünschen oder einem Spruch vorgedruckt, sollten Sie ein paar persönliche Worte hinzufügen. Für die Unterschrift gilt: Auf keinen Fall gedruckt! Selbstverständlich wird die individuelle Note gestärkt, wenn Sie den gesamten Text handschriftlich verfassen. Wer es in puncto persönlicher Touch auf die Spitze treiben will, verzichtet auf Adressetiketten und setzt auch hier auf Handarbeit. Wertige Umschläge, gerne in Farbe, und weihnachtliche Briefmarken statt Frankiermaschine runden das Bild ab.

Der Versand von Weihnachtsgrüßen per E-Mail entspricht zwar unserem heutigen Kommunikationsverhalten, wirkt aber doch eher unpersönlich. Außerdem laufen E-Mails Gefahr nicht wahrgenommen oder schnell wieder vergessen zu werden. Eine liebevoll gestaltete Weihnachtskarte hingegen wird gerne dekorativ auf den Schreibtisch gestellt und erinnert so bis ins Neue Jahr hinein an den Absender.

Viel hilft viel
Ja und nein. Wer freut sich nicht über ein kleines Präsent zur Weihnachtskarte? Der Absender sticht damit vielleicht sogar hervor und bleibt etwas besser in Erinnerung als alle anderen Geschäftspartner. Allerdings muss das Geschenk sowohl zum Absender als auch zum Empfänger und deren Beziehung passen. Beliebige Give-aways mit Firmenlogo gehen schnell nach hinten los und sind tabu. Mit kulinarischen Köstlichkeiten wie Gebäck, Schokolade, Tee oder einer guten Flasche Wein macht man selten etwas falsch. Je besser Sie Ihre Geschäftspartner kennen, desto treffsicherer werden Sie bei der Auswahl sein. Vergessen Sie beim Thema Geschenke aber nicht den steuerlichen Aspekt. Betrieblich veranlasste Präsente an Geschäftspartner dürfen einen Wert von 35 Euro pro Jahr und Person nicht überschreiten.

Eine Alternative, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, sind Spenden statt Geschenke. Damit tun Sie etwas Gutes und erzeugen nebenbei ein positives Bild Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit. Wenn Sie sich lieber sozial engagieren als dem Konsum zu frönen, sollten Sie dies auch auf Ihrer Weihnachtskarte kundtun. Empfehlenswert ist es, den konkreten Verwendungszweck der Spende zu nennen.

Die Zeit – der ewige Feind
Gerade noch im Sommerurlaub und schon ist Dritter Advent. Haben Sie auch immer das Gefühl, dass Ihnen die Zeit nur so durch die Finger rinnt? Verpassen Sie trotzdem nicht die Deadline für die Weihnachtspost. Spätestens 10 Tage vor Weihnachten sollten die Grüße den Empfänger erreichen. Bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass Sie nicht nur einige Tage für den Versand, sondern auch ausreichend Zeit für die Vorbereitungen benötigen. Sollten Sie den richtigen Zeitpunkt einmal verpasst haben, lassen Sie es lieber ganz sein und schicken Ihren Geschäftspartnern stattdessen Neujahrs- oder Ostergrüße.

Kurzum: Vermeiden Sie Beliebigkeit und einen werblichen „Geruch“, unterstreichen Sie die persönliche Note in Ihrer Beziehung zum Empfänger und achten Sie darauf, dass sich auch in Ihrer Weihnachtspost die Corporate Identity ihres Unternehmens widerspiegelt. Dann werden Sie Ihren Geschäftspartnern damit sicher eine Freude machen und noch lange in Erinnerung bleiben.

Für kreative Ideen jenseits des hektischen Alltagsgeschäfts und eine garantiert rechtzeitige Zustellung stehe ich Ihnen mit meinen Mitarbeiterinnen gerne zur Seite. Sprechen Sie mich einfach an.

Von den Pflichtangaben bis zur Stornorechnung – Anforderungen der Finanzverwaltung an ordnungsgemäße Rechnungen

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Ganz egal, ob man einen großen Konzern lenkt, ein kleines Unternehmen betreibt oder als Einzelkämpfer an der Arbeitsfront aktiv ist, eines haben alle gemein – sie müssen Rechnungen stellen. In einem großen Konzern kann man dafür auf Fachkräfte und Assistenzen zurückgreifen. In kleineren Unternehmen oder als Solo-Selbständiger muss sich häufig der Chef höchstpersönlich darum kümmern. Doch nicht jeder, der selbständig tätig ist, hat automatisch das benötigte Spezialwissen.

Rechnungen dienen dem Finanzamt zur Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorgänge und berechtigen den Empfänger zum Vorsteuerabzug – vorausgesetzt die Rechnung ist ordnungsgemäß. Eine Rechnung gilt als ordnungsgemäß, wenn sie den Vorgaben der Finanzverwaltung entspricht. Die sind in §14 des Umsatzsteuergesetzes festgelegt. Die gute Nachricht vorweg: Sie können Ihre Rechnungen auf weißem, rotem oder regenbogenbuntem Papier drucken, jede beliebige Schriftart wählen und die einzelnen Rechnungselemente dort platzieren, wo Sie es am schönsten finden. Bei anderen Aspekte gibt es jedoch keinen individuellen Spielraum.

Allgemeine Vorgaben an Rechnungen
Das Umsatzsteuergesetz legt fest, dass

  • die Echtheit der Herkunft einer Rechnung,
  • die Unversehrtheit ihres Inhalts und
  • ihre Lesbarkeit

gewährleistet sein müssen. Echtheit der Herkunft bedeutet Gewissheit über die Identität des Rechnungssenders zu haben. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet sicherzustellen, dass die Pflichtangaben auf der Rechnung auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger nicht geändert wurden. Lesbarkeit bedeutet, dass die Rechnung für das menschliche Auge lesbar sein muss. Bei Papierrechnungen ist das per se gegeben.
Gewährleistet werden sollen diese Vorgaben durch ein sogenanntes innerbetriebliches Kontrollverfahren. Wie das genau aussieht und ob es manuell oder EDV-gestützt ausgeführt wird, ist jedem Unternehmer selbst überlassen. Das klingt erstmal sehr kompliziert, letzten Endes verbirgt sich dahinter aber nichts weiter als eine Rechnungseingangsprüfung.

Pflichtangaben auf Rechnungen
Nun zu den Details: Es gibt einige Angaben, die auf einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht fehlen dürfen:

  1. Name und Adresse: Anzugeben sind Name und Adresse sowohl vom Rechnungssender als auch vom Rechnungsempfänger. Ausnahme: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro reichen die Angaben zum Rechnungssender aus. Achten Sie auf die Vollständigkeit der Angaben und verwenden Sie keine Postfachadressen.
  1. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.): Ohne die geht beim Finanzamt nichts, daher muss sie unbedingt auf die Rechnung. Da bei manchen Rechnungen die Steuernummer nicht ausreichend ist, sondern die USt-IdNr. gefordert wird bzw. auch die Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Rechnungsempfängers notwendig ist, empfiehlt es sich immer die USt-IdNr. beider Parteien auf die Rechnung zu schreiben. Damit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.
  1. Rechnungsdatum: Das Rechnungsdatum ist das Ausstellungsdatum der Rechnung, nicht zu verwechseln mit dem Leistungsdatum.
  1. Leistungsdatum: Das Leistungsdatum bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wurde. Das Leistungsdatum kann vom Rechnungsdatum abweichen. Übrigens: Es muss kein taggenaues Datum sein. Die Angabe des Monats, in dem die Leistung erbracht wurde, ist ausreichend.
  1. Rechnungsnummer: Bei Rechnungen über 150 Euro muss zwingend eine Rechnungsnummer verwendet werden. In §14 des Umsatzsteuergesetzes wird die Rechnungsnummer als „fortlaufende Nummer“ beschrieben, die „einmalig vergeben wird“. Wie genau Sie die Nummer gestalten, ist Ihnen überlassen. Es können Zahlen oder Buchstaben oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im Anwendungserlass von 2010 wurde die Vorgabe übrigens präzisiert: Fortlaufend und einmalig bedeutet nicht, dass die Zahlenreihung keine Lücken aufweisen darf, sondern lediglich, dass Nummern nicht doppelt vergeben werden dürfen, sondern eindeutig einer bestimmten Rechnung zuzuordnen sein müssen. Nur so ist die Nachvollziehbarkeit für das Finanzamt gewährleistet.
  1. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Leistungen: Gegenstände und Leistungen sollen möglichst genau beschrieben werden und nicht im Allgemeinen verharren, also „Acer Travel Mate P“ statt „Laptop“ oder „Hot Stone Massage“ statt „Wellnessanwendung“.
  1. Entgelt und Entgeltminderung: Das Entgelt wird nach Steuersätzen aufgeschlüsselt auf der Rechnung vermerkt. Auch vorab vereinbarte Entgeltminderungen, wie Skonti, Boni oder Rabatte, gehören auf das Dokument. Sie können netto, brutto oder in Prozent angegeben werden.
  1. Steuersatz und Steuerbetrag: Steuersatz und Steuerbetrag müssen ebenfalls einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden, insbesondere dann, wenn die Umsätze unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Sind Sie von der Steuer befreit, muss auch das auf der Rechnung vermerkt werden.

Besonderheiten bei elektronischen Rechnung
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Darunter fallen also auch pdf-Dokumente, die per E-Mail versendet werden. Früher mussten zur Wahrung der Ordnungsmäßigkeit bestimmte Verfahren wie die elektronische Signatur angewendet werden. Das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 hat jedoch die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt. Die allgemeinen Vorgaben an Rechnungen und die Pflichtangaben gelten also auch für die elektronische Rechnung und berechtigen den Empfänger zum Vorsteuerabzug. Besonderheiten bei der Verarbeitung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen sind in den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) geregelt.

Was, wenn doch mal eine Rechnung fehlerhaft ist?
Trotz größter Sorgfalt kann sich bei jedem mal ein Fehler in die Rechnung einschleichen. Ein falsches Rechnungsdatum oder ein Rechenfehler bei der Umsatzsteuer – kein Beinbruch, aber steuerrechtlich problematisch. Also heißt es: Korrektur!
Wurde die fehlerhafte Rechnung noch nicht verbucht, ist es einfach: vernichten und das berichtigte Dokument erneut schicken. Etwas komplizierter wird es, wenn die Rechnung bereits erfasst wurde. Andres als früher kann man keine Gutschrift ausstellen, sondern muss eine Stornorechnung schreiben. Dabei gibt es einiges zu beachten:

  • Das Dokument sollte eindeutig als Stornorechnung zu erkennen sein. Zur Auswahl stehen hier Begriffe wie „Rechnungskorrektur“, „Korrekturrechnung“ oder eben „Stornorechnung“, auf keinen Fall jedoch „Gutschrift“.
  • Der Bezug zur ursprünglichen, fehlerhaften Rechnung muss deutlich werden. Am besten gibt man im Betreff die Rechnungsnummer der Ursprungsrechnung an.
  • Die Stornorechnung enthält die exakt gleichen Positionen wie die Rechnung und auch dieselbe Summe – diese ist aber negativ.
  • Sie hat denselben Leistungszeitraum wie die Rechnung.
  • Sie erhält eine neue, einmalige Rechnungsnummer.

Mit der Stornorechnung wird die fehlerhafte Ursprungsrechnung negiert. Anschließend wird eine neue Rechnung mit den richtigen Angaben ausgestellt. Auch diese erhält eine neue, einmalige Rechnungsnummer.

Letzten Endes sind es nur eine Handvoll Punkte, die man zur korrekten Rechnungsstellung beachten muss. In der Umsetzung kann Sie das aber doch einige Zeit kosten. Dazu kommen noch Korrekturen, Mahnungen und die Verbuchung im Buchhaltungssystem. Wenn Sie sich also mit den Tücken der Rechnungsstellung nicht selbst herumschlagen, sondern Ihre Zeit lieber in Ihr Kerngeschäft investieren möchten, dann legen Sie das Thema einfach in die professionellen Hände einer Assistenz. Sprechen Sie mich an und erfahren Sie mehr darüber, was ich in dieser Hinsicht für Sie tun kann.

 

Disclaimer: Dieser Blog-Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt eine persönliche Sicht der wichtigsten Punkte zum Thema Rechnungsstellung wider. Besondere Umstände oder spezielle Fallkonstellationen wurden hier nicht berücksichtigt. Der Artikel kann und will keine rechtliche oder steuerliche Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater ersetzen, sondern soll Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Thematik verschaffen.

Die E-Mail-Welle nach dem Urlaub: So gehen Sie nicht unter

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Sommerzeit ist Urlaubszeit. So schön es ist, sich ein paar Tage oder Wochen frei zu nehmen, so unangenehm kann es nach der Rückkehr ins Büro werden. Denn kaum hat man den Computer hochgefahren und das E-Mail-Programm geöffnet, wird man von einer Welle von Nachrichten überrollt, die sich während des Urlaubs aufgetürmt hat. Im Schnitt erhalten wir pro Arbeitstag 30 bis 40 E-Mails, in Einzelfällen kann es sogar bis zum Zehnfachen davon sein. Ist man zwei Wochen im Urlaub, warten also schnell mal an die 500 E-Mails darauf, bearbeitet zu werden. Erholung ade!

Mit dem richtigen E-Mail-Management vereinfachen Sie nicht nur Handhabung und Bearbeitung, sondern reduzieren auch die Anzahl eingehender Nachrichten. So beugen Sie einer Überflutung bereits vor Ihrem Urlaub vor. Schalten sie Empfangs-und Lesebestätigungen aus und bestellen Sie Newsletter, die Sie ohnehin nicht lesen, ab. Überprüfen Sie, in welchen Verteilern Sie wirklich sein müssen. Führen Sie eine angemessene E-Mail-Kultur ein (mehr persönliche Gespräche, weniger CC) und werden Sie nicht müde, diese Ihren Kollegen und Mitarbeitern immer wieder nahezubringen. So behalten Sie auch außerhalb von Urlaubszeiten den Überblick in Ihrem Postfach.

Noch effektiver vermeiden Sie die große E-Mail-Welle nach dem Urlaub, wenn während Ihrer Abwesenheit eine Assistentin das Postfach bearbeitet: Wichtiges von Unwichtigem unterscheidet, Nachrichten ohne Handlungsbedarf ablegt und Spam löscht. Assistentinnen, die tiefer in der Materie drinstecken, können auch falsch adressierte E-Mails an den richtigen Ansprechpartner weiterleiten und manche Anfragen selbst beantworten.

Klingt gut, aber Sie haben keine Assistentin oder sie hat während Ihres Urlaubs selbst frei? Um noch möglichst lange von der erholsamen Urlaubszeit zu zehren, sollten Sie über einen externen Sekretariatsservice nachdenken. Der kann Sie dauerhaft oder vertretungsweise unterstützen und zwar nicht nur bei der Bewältigung der E-Mail-Flut, sondern auch bei vielen anderen Backoffice-Tätigkeiten und am Telefon. Und nur wenn das abgeschaltet ist, können auch Sie richtig abschalten. Gerne erzähle ich Ihnen mehr darüber. Rufen Sie mich einfach an und Ihr Urlaub kann beginnen. Continue reading

Callcenter vs. individuelles Telefonsekretariat – das sollten Sie bei der Auswahl eines Telefonservices beachten

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Belegtzeichen, Warteschleife, Anrufbeantworter oder das große Nichts, in das unbeantwortete Anrufe laufen – wen von uns nervt das nicht? Sofort rufen wir woanders an oder sind schlecht gelaunt, wenn wir endlich durchkommen. Viele meiner Kunden kennen das Problem, denn sie sind Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer ohne eigenes Sekretariat. Während sie auf Geschäftsreise, in Besprechungen oder in der Mittagspause sind, ist ihr Telefon nicht besetzt. Aber auch bei größeren Unternehmen mit eigenen Telefonzentralen und Vorzimmern sind die Telefone mal unbesetzt oder in Spitzenzeiten dauerbelegt. Potentielle Neukunden gehen flöten, andere Anrufer werden verärgert. Guter Kundenservice geht anders, deswegen greifen meine Kunden dauerhaft oder bei Bedarf auf ein externes Telefonsekretariat zurück.

Das funktioniert ganz einfach: Auftraggeber bekommen eine individuelle Rufnummer zugewiesen und stellen ihre Telefone darauf um, so dass Anrufe beim Auftraggeber zum Dienstleister umgeleitet werden. Dieser meldet sich mit dem jeweiligen Firmennamen und handelt entsprechend den Vereinbarungen, die vorab getroffen wurden. Zum Beispiel können wichtige Kunden immer direkt durchgestellt werden, andere nur nach Rückfrage. Es können Informationen an die Anrufer weitergeben oder Anliegen aufgenommen werden. Anschließend wird der Auftraggeber per E-Mail über die Anrufe informiert. Abgerechnet wird in der Regel pro Anrufannahme und nach Gesprächsdauer, meist kommt noch eine monatliche Grundgebühr dazu.

Ein Service, zwei Möglichkeiten: Callcenter oder kleiner Dienstleister?
Bei der Recherche nach einem Anbieter stößt man sehr schnell auf die „Platzhirsche“ in der Branche. Die großen Anbieter sind Callcenter und werben vor allem mit niedrigen Preisen und ständiger Verfügbarkeit, auch außerhalb von Geschäftszeiten. Klingt erstmal verlockend, hat aber auch seine Schattenseiten. Niedrige Preise kommen durch Auslagerung des Callcenters in Niedriglohnländer oder reduzierte Serviceleistungen zustande. Dauerhafte Erreichbarkeit lässt sich nur mit Schichtbetrieb realisieren. Beides hat Auswirkungen auf den Auftraggeber und seine Kunden. Im schlimmsten Fall beherrschen Mitarbeiter von Callcentern die deutsche Sprache nicht in dem Ausmaß, wie man es sich als Auftraggeber vorstellt. Auf jeden Fall ist der Kontakt eher anonym, Auftraggeber müssen sich ihre Zugänge mehr oder weniger selbst einrichten, Aktualisierungen über Formulareingaben vornehmen. Das macht Arbeit anstatt zur Entlastung beizutragen. Für Anrufer ist die durchgehende Erreichbarkeit zwar erstmal bequem, hat aber zu Folge, dass die Ansprechpartner ständig wechseln. So wird Anrufern schnell klar, dass sie in einem Callcenter gelandet sind und nicht bei der Firma selbst.

Sehr viel persönlicher geht es bei kleineren Dienstleistern zu. Statt Massenabfertigung gibt es individuelle Betreuung. Neben den „hard facts“ wie Begrüßungstext, allgemeinen Informationen und Durchstelloptionen können auch besondere Wünsche und Gewohnheiten im Umgang mit Anrufern abgestimmt werden. Gemeinsam wird ein Leitfaden erstellt, den der Dienstleister verinnerlicht und nach dem er sich bei Anrufen richtet. Im Normalfall nehmen nicht mehr als zwei Sekretärinnen die Anrufe eines Unternehmens entgegen. Damit sind Urlaubs-, Krankheits- und Pausenzeiten abgedeckt, ohne dass ein Anrufer an ein und demselben Tag bei zig verschiedenen Ansprechpartnern landet. Die größere Nähe des Dienstleisters zum Auftraggeber erlaubt auch ein besseres Gefühl für das Unternehmen und Wissen über seine Leistungen, Mitarbeiter und Kunden. Statt Standardantworten gibt es kompetente Auskunft, VIP-Kunden müssen nicht erklären, wer sie sind oder wie man sie für einen Rückruf  erreichen kann.

Fazit: Ob Sie sich für ein Callcenter oder einen persönlichen Telefonservice entscheiden, ist nicht nur eine Frage der Kosten. Kundenkontakt ist ein hochsensibles Thema. Kunden wollen sich gut betreut und wertgeschätzt fühlen. Callcenter haben in den Augen vieler ein „Gschmäckle“, werden mit unpersönlicher Abfertigung und Inkompetenz in Sachfragen verbunden. In der Zusammenarbeit mit einem kleineren Dienstleister müssen Sie zwar Abstriche bei der Erreichbarkeit rund um die Uhr machen, dafür wird Ihren Kunden nicht auffallen, dass sie nicht mit dem Unternehmen selbst telefonieren. Und Sie erfahren wirklich, was Entlastung bedeutet.

Wenn Sie mehr über den Telefonservice von assitantforyou erfahren möchten, sprechen Sie mich gerne an.

©alphaspirit/Fotolia

Professionelle Korrespondenz – von A wie Anrede bis Z wie Zeichensetzung

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Die Korrespondenz ist das Aushängeschild eines Unternehmens. Daher ist ein hohes Niveau in der schriftlichen Kommunikation äußerst wichtig. Das jederzeit zu gewährleisten ist gar nicht so einfach, wenn einem im Büroalltag der Chef im Nacken sitzt oder das Telefon permanent klingelt. Zusätzliche Herausforderungen bergen Beschwerde-, Entschuldigungs- oder Kondolenzschreiben und fremdsprachige Briefe, die viel Fingerspitzengefühl erfordern und sich nicht mal eben zwischen Tür und Angel zu Papier bringen lassen.

Bei der sprachlichen Gestaltung sollten Sie auf einen frischen Stil ohne ausgediente Floskeln achten. Auch Schachtelsätze, verklausulierte Formulierungen und Bürokratendeutsch verbannen Sie besser aus Ihren Briefen. Kurze, klare Sätze erleichtern dem Empfänger nicht nur das Lesen, sondern auch Ihr Anliegen zu verstehen.
Die richtige Anrede hinterlässt gleich zu Beginn einen guten Eindruck und definiert Ihr Verhältnis zum Empfänger. Ob und wie man Titel und Funktion des Empfängers in der Anrede verwendet oder in welchen Situationen ein „Liebe/r…“ angemessen ist, lässt sich manchmal gar nicht so leicht entscheiden. Hilfestellung dafür geben unter anderem Knigge und die DIN 5008. Entsprechendes gilt für die Grußformel am Ende des Schreibens. Dass schließlich im gesamten Brief Rechtschreibung und Zeichensetzung stimmen müssen, versteht sich natürlich von selbst.

Um sich auf dem Parkett der professionellen schriftlichen Kommunikation sicher zu bewegen, sollten Sie allerdings nicht nur der sprachlichen, sondern auch der formalen Gestaltung Beachtung schenken. Besonders in diesem Bereich gibt die bereits erwähnte DIN 5008 Orientierung. Das Regelwerk ist nicht verbindlich, hat sich aber als Standard einer professionellen Kommunikation im Geschäftsleben etabliert. Die Norm regelt Layout-Fragen wie Seitenränder, Zeilenabstände, Leerzeilen und Position von Adressfeldern oder Betreffzeilen. Außerdem bietet sie Informationen darüber, wie die Adresse auf dem Umschlag gestaltet wird, welche gesetzlichen Pflichtangaben auf einen Brief gehören und vieles mehr. Wer sich tiefer in das Thema einarbeiten möchte, dem empfehle ich die Seite von sekretaria, die einen guten Überblick über die einzelnen Punkte der DIN 5008-Norm bietet.

Professionelle Korrespondenz gehört zu den grundlegenden Sekretariatsaufgaben. Gleichzeitig stellt sie höchste Anforderungen an Assistent/innen: Sie kostet Zeit, setzt umfassendes Wissen zur Gestaltung voraus und erfordert kommunikatives Feingefühl. Diese Anforderungen sind oft nur schwer mit einem effizienten Arbeitsstil zu vereinbaren. Also warum eigentlich nicht die Korrespondenz an einen klassischen Büroservice auslagern, der die Kunst des Briefeschreibens aus dem Effeff beherrscht und 100% Professionalität garantieren kann? Sie wollen mehr darüber erfahren? Dann kontaktieren Sie mich.

Übrigens: Auch E-Mails unterliegen – abgesehen vom Layout – denselben Regeln wie Briefe. Ein Fakt, der leider oft verkannt wird, was dann schnell ein schlechtes Licht auf Unternehmen wirft.